Ausschreibung: Internationale Distanzwettfahrt von Bregenz nach Konstanz,
zählt zur Yardstick- Bodenseejahreswertung Obersee 2010
Klassen:
Zugelassen sind : Kiel- und Kielschwertjachten,nachgewiesen unsinkbare Zweimannkielboote, Einheitsklassen und Konstruktionsklassen,Jollenkreuzer ab 20qm, Mehrrumpfboote ab 30qm vermessene Segelfläche, ORC- Sportboote,Trapetzyachten . Nicht zugelassen sind Jollen. Die Wettfahrtleitung behält sich vor Meldungen von ungeeignet erscheinenden Booten ohne nähere Begründung abzulehnen. Zur Bildung einer Klasse sind mindestens 6 Meldungen erforderlich. Klassen: Einheits- und Konstruktionsklassen, ORC-Club und ORC- Racer- Klassen,Yardstick (nach BSVb- Verband)
Regeln: WR 2009-2012 mit Zusatz des DSV,Bodenschifffahrtsordnung, Klassenvorschriften. Um Booten mit beweglichem Ballast die Teilnahme zu ermöglichen, wird WR 51 aufgehoben(siehe WR 86.1 b). Jedes Boot muss im Großsegel eine Unterscheidungsnummer führen.
Werbung: Kategorie C
Meldestelle: Bernd Stoll, Münzgasse 12, D-78462 Konstanz, 07531/26852, Fax 07531/26853, E-Mail: bbr.stoll@gmx.de
Meldeschluss: Mittwoch 14.07.2010
Meldegeld: Boote bis 8,50m 45.- ¤, bis 10,50m 55.- ¤, bis 12,50m 65.- ¤, ab 12,51m 75.- ¤.
Bitte überweisen Sie das Meldegeld auf das Konto des KYC mit dem Vermerk "Ost - West 2010" Sparkasse Bodensee KtNr.244 788 02 BLZ.690 500 01
Bei Überweisung aus dem Ausland: IBAN: DE03 6905 0001 0024 4788 02 SwiftBIC: SOLADES1 KN Z
Nachmeldung: Freitag den 30.07.2010, 19.00Uhr
Nachmeldegebühr: Wenn das Meldegeld nicht bis 16.07.2010 auf dem Konto des KYC gutgeschrieben ist, fallen 20.- EURO an.
Segelanweisungen: Freitag den 30.07.2010 in den Clublokalen des LSC und BSC jeweils von 18.00Uhr bis 21.30Uhr
Startzeit: Samstag 31.07.2010 7.00Uhr siehe Segelanweisung. Bei aufkommenden Sturm kann der Start verschoben werden.
Regattaleitung: Bernd Stoll
Wettfahrten: 1 Langstrecke von Bregenz nach Konstanz
Wertung: Yardstick, ORC-Klassen und Mehrrumpfboote, Trapezyachten, Libera nach berechneter Zeit. Einheitsklassen nach gesegelter Zeit
Preisverteilung: Sonntag 01.08.2010 um 10.00 Uhr
Preise: 3 bis 5 Preise pro Klasse, Sonderpreise, Erinnerungspreis für jeden Teilnehmer.
Liegeplätze: Der Hafen des Konstanzer Yachtclubs wird für diese Veranstaltung geräumt.
Sicherheitsbestimmungen: Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel:
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegen allein bei ihm,er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemänische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist beider Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt/ bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalspflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlassig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fährlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp- ,Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Bodensee- Schifffahrtsordnung, die Ordnungsvorschriften und das Verbandsrecht des DSV und ÖSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Veranstaltungen: Einlaufbier, Grillabend mit Musik-Liveveranstaltung.
Sonstiges: Zeitlimit bis Samstag 19.00Uhr
Haftung:
1. Schadenersatzansprüche der Teilnehmer gegen den Konstanzer Yachtclub und die für ihn im Rahmen der Veranstaltung tätigen Personen, insbesondere wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.b. in Fällen des Vorsatzes,der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
KYC Regattaleitung
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